Schulzahnpflege

Alle Schülerinnen und Schüler sowie Kindergartenkinder werden jährlich einmal durch eine Zahnärztin oder einen Zahnarzt untersucht. Diese Untersuchungen sind gemäss kantonaler Vorschrift (Volksschulgesetz Art. 60) obligatorisch.

Die erziehungsberechtigten Eltern sind zuständig mit dem Zahnarzt einen Termin zu vereinbaren. Anfang Schuljahr werden allen Eltern die notwendigen Untersuchungsbestätigungen sowie die Merkblätter zugestellt. Die Untersuchungen sind jeweils bis Ende April des laufenden Schuljahres durchzuführen. 

Die Kosten der Untersuchung bei den Schulzahnärzten der Gemeinde Adelboden (Zahnarzt Oberland AG, Germann und Hug und Dr. med. Dr. med. dent. Sebastian Wilke) übernimmt die Gemeinde und die Abrechnung läuft automatisch. Lassen Sie Ihr Kind bei einem anderen Zahnarzt untersuchen, können Sie zwecks Rückerstattung mit dem Schulsekretariat Kontakt aufnehmen.

Eltern mit Kinder im 9. Schuljahr werden zudem gebeten, auf dem Merkblatt „Zahnuntersuchung – 9. Klasse“ den Talon zur Anfertigung von Röntgenbildern auszufüllen und diesen dem Zahnarzt abzugeben.

Weitere Informationen finden Sie auf folgenden Merkblättern:
Merkblatt Zahnuntersuchung – KG – 8. Klasse
Merkblatt Zahnuntersuchung – 9. Klasse

Bei Fragen wenden Sie sich an das Schulsekretariat, Tel. 033 673 82 10.